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Leitsätze definieren Toastbrötchen neu

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission hat eine Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck beschlossen. Sie betrifft Toastbrötchen und gilt seit dem 13. März.

 

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission hat in ihrer Sitzung vom 16. November 2023 die Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck beschlossen. Die Änderung wurde am 13. März 2024 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.  

Nummer 2.3.5 „Toastbrötchen“ im Abschnitt 2.3 „Besondere Beurteilungsmerkmale – Herstellungsverfahren“ wird wie folgt gefasst: 

„Toastbrötchen werden freigeschoben oder in einer geschlossenen runden Backform gebacken. Die Krume weist eine gleichmäßig grobe Krumenstruktur auf. 

Toastbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenmehl hergestellt. Bei der Verwendung davon abweichender Anteile anderer Getreidearten wird bezüglich der Benennung auf die Systematik in Nummer 2.1 verwiesen.“

 

Stand: 14. März 2024